Was lange währt wird gut. So könnte man diese sehr erfreuliche Tatsache in einem Satz zusammenfassen: Durch das Landratsamt Erzgebirgskreis erfolgte per 08.06.2022 die Festsetzung des neuen Naturschutzgebietes „Steinbergwiesen bei Albernau“ (Gesetz- und Verordnungsblatt (SächGVBl vom 28.06.2022 Nr. 22 Seite 422).
Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 39 Hektar und liegt westlich von Albernau. Es erstreckt sich zwischen dem bewaldeten Teil des 722 m hohen Steinberg im Nordwesten und dem Stollteich. Östlich wird das Gebiet von der Burkhardtsgrüner Straße abgegrenzt. Südwestlich verläuft die Grenze komplett am Waldrand.
Schutzweck ist die Erhaltung natürlicher und naturnaher Lebensräume (Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen, Artenreiche Borstengrasrasen) gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL).
Das NSG und sein Umfeld gehören zu den wertvollsten Bereichen in den mittleren Lagen des Westerzgebirges. Maßgeblich zusammen hängt dies mit der vergleichsweise extensiven Bewirtschaftung auch in der Vergangenheit. Schon zu DDR-Zeiten befanden sich Teile des Grünlandes in verschiedenen Schutzzonen eines Wasserschutzgebietes mit den entsprechenden Verboten bezüglich der Bewirtschaftung. Das hat zur Ausprägung dieser auch heute noch sehr wertvollen Tier- und Pflanzenwelt geführt. Früher war das Gebiet sogar Lebensraum solch gefährdeter und aus der Region weitgehend verschwundener Wiesenvögel wie Bekassine, Braunkehlchen und Wiesenpieper, die man heute im Gebiet vergeblich sucht. Durch verschiedenen Maßnahmen (z.B. Flachwassertümpel für die Bekassine, Bracheflächen, Sitzwarten für Braunkehlchen) wird versucht, die Vögel wieder „anzulocken“.
Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebietes „Steinbergwiesen und Seifenbachteil“.
Matthias Scheffler